• Abgabe des Aufnahmeantrages mit Passbild und Kopie des gültigen Fischereischeines. 
    (Bitte deutlich in Druckschrift und vollständig ausfüllen)
  • Eine schriftliche Aufnahmemitteilung erfolgt innerhalb 4 Wochen nach Aufnahme durch den Vorstand.
  • Überweisung des Aufnahmebetrages (Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr) durch das neue Vereinsmitglied.
  • Nach Eingang des Aufnahmebetrages auf das Vereinskonto, werden die Fischereipapiere (Satzung des Vereins, Fangbuch, Erlaubnisschein zum Fischfang, Mitgliedskarte des Deutschen Angelfischerverbandes DAFV mit den Beitragsmarken) zugesandt.
  • Ab dem darauf folgenden Mitgliedsjahr werden der Mitgliedsbeitrag und die Erlaubnisschein-Gebühr in der 3. Novemberwoche vom angegebenen Konto abgebucht.
  • Bei Rückbuchungen wird zusätzlich eine Buchungsgebühr von 10,00 Euro fällig.    
  • Bei Rückbuchungen oder anderen Zahlungsproblemen,die bis zum 31.12. des laufenden Jahres nicht bereinigt sind erlischt die Mitgliedschaft.
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der Adresse oder Bankverbindung schriftlich dem Vorstand mitzuteilen.

Download der Satzung

Download des Aufnahmeantrags

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