- Abgabe des Aufnahmeantrages mit Passbild und Kopie des gültigen Fischereischeines.Â
(Bitte deutlich in Druckschrift und vollständig ausfüllen) - Eine schriftliche Aufnahmemitteilung erfolgt innerhalb 4 Wochen nach Aufnahme durch den Vorstand.
- Überweisung des Aufnahmebetrages (Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr) durch das neue Vereinsmitglied.
- Nach Eingang des Aufnahmebetrages auf das Vereinskonto, werden die Fischereipapiere (Satzung des Vereins, Fangbuch, Erlaubnisschein zum Fischfang, Mitgliedskarte des Deutschen Angelfischerverbandes DAFV mit den Beitragsmarken) zugesandt.
- Ab dem darauf folgenden Mitgliedsjahr werden der Mitgliedsbeitrag und die Erlaubnisschein-Gebühr in der 3. Novemberwoche vom angegebenen Konto abgebucht.
- Bei Rückbuchungen wird zusätzlich eine Buchungsgebühr von 10,00 Euro fällig.  Â
- Bei Rückbuchungen oder anderen Zahlungsproblemen,die bis zum 31.12. des laufenden Jahres nicht bereinigt sind erlischt die Mitgliedschaft.
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der Adresse oder Bankverbindung schriftlich dem Vorstand mitzuteilen.
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Aktuell sind 125 Gäste und keine Mitglieder online
Die Mitgliedschaft im Anglerverein "Unstrut-90" e.V.
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- Geschrieben von Vorstand AVU90
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