Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Mitglieder unseres Vereins und der Vereine der IG Großbrembach sowie alle Gastangler auf die Einhaltung der Verordnungen und gesetzlichen Regelungen hinweisen! In der letzen Zeit häufen sich Verstöße von Mitgliedern, die wir auch in Zukunft in aller Strenge ahnden werden.Â
So wurden Angelfreunde mit einem gesonderten "Arbeitseinsatz" belegt, die ihren Müll an der Angelstelle nicht entsorgt haben. Weiterhin wurde für diverse Delikte der Entzug der Angelberechtigung von 2 bis 6 Monaten verhängt. Als drakonischste Strafe haben wir einem Mitglied unseres Vereins einen lebenslangen Ausschluss aus dem Verein und den Entzug der Angelberechtigung aussprechen müssen! Der Einsatz von lebenden Köderfischen ist strikt verboten genau wie das Befahren von nicht ausgewiesenen Fahrwegen (Feldern, Wiesen u.ä.)!
Für unbelehrbare: Das Befahren von nicht ausgewiesenen Fahrwegen (Felder, Wiesen) wird mit sofortigem Entzug der Angelberechtigung geahndet. Diese Strafe wurde bereits mehrfach ausgesprochen!