An allen Gewässern unsers Vereins und den Gewässern der IG Großbrembach ist das Angeln in Schonstrecken und in der Nähe von wasserwirtschaftlichen Anlagen (Staumauern bzw. gekennzeichnete Anlagen) verboten. Diese Gebiete dürfen auch nicht über den Wasserweg erreicht und beangelt werden. Siehe dazu auch §11 der Thüringer Fischereiverordnung und der weiteren Hinweise im Fangbuch! In letzter Zeit häufigen sich derartige Vergehen die von unseren Fischereiaufsehern mit dem Entzug des Erlaubnisscheins geahndet werden. Deshalb wollen wir alle Angler auf diesem Weg noch einmal daran erinnern.
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Hinweis der Fischereiaufsicht
- Geschrieben von Vorstand AVU90