Auf  dieser Seite findet ihr alle Gesetzes- und Verordnungstexte, welche ihr bei der Ausübung eures Hobbys beachten solltet.

Alle Mitglieder oder Gastangler müssen im Besitz eine gültigen staatlichen Fischereischeins
(kein Vierteljahresfischereischein) sein.

An allen Gewässern der IG Großbrembach gelten folgende Regeln:

  • Das Ausbringen von Ködern und Anfütterungsmaterial mittels Booten aller Art ist verboten
  • Das Setzen von Bojen oder Markierungen ist verboten
  • Angeln vom Boot aus in Großbrembach und Großer Ringsee erlaubt
  • Für Anfütterungsmaterial gilt eine Höchstmenge pro Angler und Tag von 2 kg
  • Betreten und Befahren von landwirtschaftlichen Nutzflächen verboten
  • Es sind die ausgewiesenen An- und Abfahrtswege sowie Parkflächen zu nutzen
  • Hegeneangeln ist in den Gewässern der IG Großbrembach verboten
  • Hunde sind grundsätzlich anzuleinen
  • Camping verboten(gilt auch für Wohnmobile und Wohnwagen)
  • Wetterschutzzelte und geschlossene Ãœberdachungen sind zugelassen
  • Offene Angelschirme können uneingeschränkt benutzt werden
  • Pavillons sind am Stausee Orlishausen verboten
  • Anlegen von offenen Feuerstellen verboten. (Außnahme Grillroste)
  • Das Aufstellen von Zelten auf den Angelstegen ist verboten

Schonzeiten:

  • abweichend zur ThürFischVO Hecht und Zander vom 15.02. bis 31.05

Fangbegrenzungen:

  • 2 Karpfen oder 2 Schleien oder 2 Zander oder 2 Hechte oder 3 Aale oder 3 Salmoniden oder 2 Welse oder 3 Barsche oder 10 Weißfische
  • Gefangene, nicht lebensfähige Fische die untermaßig sind, zählen zum Fang und müssen verwertet werden  

Links zu Gesetzen und Verordnungen:

 
 

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