Auf dieser Seite findet ihr alle Gesetzes- und Verordnungstexte, welche ihr bei der Ausübung eures Hobbys beachten solltet.
Alle Mitglieder oder Gastangler müssen im Besitz eine gültigen staatlichen Fischereischeins
(kein Vierteljahresfischereischein) sein.
Alle Mitglieder oder Gastangler müssen im Besitz eine gültigen staatlichen Fischereischeins
(kein Vierteljahresfischereischein) sein.