Hinweise:
- Es besteht kein Anrecht auf einen gesicherten Angelplatz.
- Angelberechtigungen können bei Vollbelegung der Angelplätze in der Verkaufsstelle, wo die Berechtigungen erworben wurden, für ein anderes Gewässer der IG Großbrembach umgetauscht werden.
Zuwiderhandlungen werden mit dem sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines und dauerhaftem Angelverbot an den Gewässern der IG Großbrembach geahndet.