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Seit dem 11.08.2020 ist die neue Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) in Kraft.

Mit dieser wird u.a. die bisherig gültige Thüringer Fischereiverordnung vom 11. Oktober 1994 außer Kraft gesetzt.

Grundlegende Änderungen gibt es u.a. bei Schonzeiten und Mindestmaßen, der Dokumentation von Fangerträgen sowie bei Köderfischen.

Die Verordnung findet ihr in unserem Downloadbereich oder direkt über diesen Link. 

Wir bitten alle Angler sich über die Änderung zu informieren! 

Bei Fragen wendet euch bitte an den Vorstand.

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